AGB 2026 / Volltext
Stand: Mai 2026
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen und Geschäftsbereiche der
ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868,
REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.
- Die AGB gelten für Anfragen, Angebote, Terminbuchungen, Projektabwicklungen, Dienstleistungen sowie von ekosphere betriebene Websites und Online-Angebote.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
- Gilt eine Regelung nur für Unternehmer oder Verbraucher, ist dies gesondert kenntlich zu machen; im Zweifel gilt die rechtlich zulässige engere Auslegung.
2. Vertragsparteien / Verbraucher / Unternehmer / Textform
- Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss gewerblich oder selbständig beruflich handelt.
- Textform umfasst insbesondere E-Mail, bestätigte Messenger-Nachricht, elektronisch unterzeichnete Dokumente oder sonstige dokumentierbare elektronische Kommunikation, soweit kein strengeres Formerfordernis gilt.
- Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen oder Zuständigkeiten bedürfen mindestens der Textform.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
ekosphere doo erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Immobilienvermittlung, Kauf, Verkauf und Vermietung
- Bauleistungen, Baukoordination, Werkverträge und Projektsteuerung
- Consulting, Standortberatung, Relocation und Strukturprüfung
- Firmengründungen, Firmenmigration, Markteinführung und Anschluss-Setups
- administrative, buchhalterische und organisatorische Begleitung
- Unterstützung bei Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
- Prüf-, Dossier-, Risiko-, Setup- und Vor-Ort-Formate
- Online-Plattformen, Branding, Kampagnenplanung, Virtual Office, Architektenleistungen und Coworking
Leistungsumfang, Zeitrahmen, Leistungsort, Rolle von ekosphere und Honorar ergeben sich aus der individuellen
Vereinbarung, dem schriftlichen Angebot, der bestätigten Buchung oder der Projektvereinbarung.
Beschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Angebotsblöcken oder Präsentationen dienen der Orientierung.
Sie ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition.
4. Rollenabgrenzung / Eigenleistung / Vermittlung / Drittleistungen
- ekosphere kann selbst leisten, vermitteln, koordinieren, steuern oder vorbereitend beraten.
- Kontaktvermittlung, Terminierung, Vorsortierung von Unterlagen oder Kommunikationsstrukturierung bedeuten nicht automatisch, dass ekosphere die Drittleistung selbst schuldet.
- Notare, Rechtsanwälte, beglaubigte Übersetzer, Buchhalter, Ingenieure, Architekten, Banken, Behörden, Registerstellen, Versicherer, Bauunternehmen, Handwerker, Transporteure und sonstige externe Partner bleiben grundsätzlich eigenständige Leistungserbringer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit, Entscheidung oder Fehler solcher Drittstellen haftet ekosphere nur, wenn ekosphere den Fehler selbst schuldhaft verursacht oder ausdrücklich eine eigene Garantie in Textform übernommen hat.
5. Preise / Preisangaben / maßgebliche Preisgrundlage
Maßgeblich sind die auf der passenden Leistungsunterseite veröffentlichten Preise, Preisrahmen, Pakete oder
Programmlogiken in der zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, sofern kein abweichendes Angebot schriftlich bestätigt wurde.
- Preise können als Festpreis, Einstiegspreis, Preisrahmen, Paketpreis oder Preis auf Anfrage ausgewiesen sein.
- Maßgeblich ist die dem Auftrag zuordenbare Leistungsunterseite oder das individuell bestätigte Angebot.
- Bei Widerspruch zwischen Unterseite und Individualangebot geht das bestätigte Individualangebot vor.
- Für Immobilienvermittlung und immobiliennahe Abwicklung gelten ergänzend die Preis- und Provisionsregeln nach Ziffer 10.
6. Vergütung / Zusatzaufwand / Nachträge
- Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern keine ausdrückliche Erfolgspflicht vereinbart wurde.
- Zusätzlicher Aufwand durch neue Sachverhalte, weitere Personen, zusätzliche Objekte, neue Unterlagen, Übersetzungen, Re-Work, weitere Termine, Vor-Ort-Fahrten, Behördennachforderungen, Bankrückfragen oder sonstige Erweiterungen ist gesondert zu vergüten.
- Nachträge und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
- Angebrochene Beratungs-, Prüf- oder Abstimmungseinheiten werden anteilig oder nach Angebotslogik berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Monatsleistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum; eine Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot geregelt ist.
7. Fälligkeit / Anzahlung / Verzug
- Rechnungen sind zu dem in Rechnung oder Angebot genannten Datum fällig; fehlt eine besondere Regelung, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
- ekosphere kann Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Teilzahlungen oder Vorschüssen abhängig machen.
- Bei projektbezogenen Umsetzungsleistungen kann die Bearbeitung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
- Bei Zahlungsverzug kann ekosphere Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden nach anwendbarem Recht geltend machen.
- Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Termine / Videocalls / Vor-Ort-Termine / Storno
- Gebuchte Termine, Videocalls, Prüftage, Vor-Ort-Begehungen und feste Slots werden für den Auftraggeber reserviert.
- Wird ein bestätigter Termin kurzfristig verschoben, abgesagt oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht, kann ekosphere geblockten Aufwand und Vorbereitungskosten abrechnen.
- Als kurzfristig gilt im Zweifel eine Absage von weniger als 24 Stunden vor Remote-Terminen und weniger als 72 Stunden vor Vor-Ort-Terminen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Drittkosten sind zu erstatten, soweit der Auftraggeber die Ursache gesetzt hat.
9. Nutzung der Websites und Inhalte
- Die Nutzung der Websites ist zulässig, soweit keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden.
- Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Reports, Präsentationen, Checklisten, Roadmaps und Software können urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sein.
- Eine Nutzung über den üblichen Webseitenabruf oder den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
- Interne Dokumente, Preisblätter, Dossiers, Reports und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
10. Immobilienvermittlung und Bauleistungen
Für die Vermittlung von Fremdimmobilien, Grundstücken und Investments wird regelmäßig eine Provision von
3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher PDV berechnet. Grundlage ist eine schriftliche
Makler- oder Vermittlungsvereinbarung.
- Beispiel 100.000 €: 3.000 € Provision + 21 % PDV = 3.630 € gesamt.
- Beispiel 200.000 €: 6.000 € Provision + 21 % PDV = 7.260 € gesamt.
- Beispiel 300.000 €: 9.000 € Provision + 21 % PDV = 10.890 € gesamt.
Für Objekte aus eigenem Bestand fällt keine zusätzliche Vermittlungsprovision an; die Vergütung ist dort
regelmäßig im Objektpreis oder in einer gesonderten Projektlogik enthalten.
- Zusatzleistungen wie Behördengänge, Ummeldungen, Versicherungsberatung, Zollabwicklung, Ausbauplanung, technische Weiterführung, Rechts- oder Spezialberatung sind nicht automatisch in der Maklerprovision enthalten.
- Die Vermittlungsleistung endet grundsätzlich mit dem vertraglich definierten Provisionsauslöser; spätere Begleitung ist gesondert zu vergüten.
- Objektprüfung, Dokumentensichtung oder Kaufstrukturierung ohne Vermittlungsauftrag sind keine klassische Maklerleistung und werden gesondert abgerechnet.
- Bau- und Werkleistungen erfolgen ausschließlich auf Basis individueller Bau-, Werk- oder Projektverträge.
11. Firmengründungen / Unternehmensmigration / Markteinführungen
- Beauftragt werden können Neugründungen, Vorratsgesellschaften, Struktur-Checks, Anschluss-Setups oder operative Begleitungen.
- Umfang und Laufzeit eines Supportpakets ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsunterseite oder dem bestätigten Angebot.
- Nach Auftragserteilung kann bei Umsetzungsmandaten eine Anzahlung von 60 % oder ein anderer projektbezogener Vorschuss fällig werden.
- Bearbeitungsdauern hängen von Branche, Unterlagenlage, Registerstand, Bankfähigkeit, Verfügbarkeit Dritter und Behördenlage ab und sind keine Garantiefristen.
- Registerstrukturierung, Fiskalsetup, Verwaltungslogik und Anschlussservices können getrennt oder kombiniert beauftragt werden.
12. Buchhalterische und administrative Begleitung
- Unterlagen müssen vollständig, wahrheitsgemäß, fristgerecht und nachvollziehbar geordnet bereitgestellt werden.
- Verspätete, unvollständige oder unrichtige Informationen können Verzögerungen, Korrekturen, Zusatzaufwand und Mehrkosten verursachen.
- Laufende Buchhaltung, Sonderaufarbeitung, Verwaltungsbegleitung und Abstimmungsbegleitung sind getrennte Leistungsgegenstände und können getrennt berechnet werden.
- Fristversäumnisse, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, fallen nicht in die Verantwortung von ekosphere.
13. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen / Relocation
- ekosphere unterstützt bei Strukturierung, Unterlagenlogik, Dossierprüfung, Terminierung, Antragsvorbereitung und Verfahrensbegleitung.
- Erteilung, Verlängerung, Ablehnung, Nachforderung oder Statusänderung werden ausschließlich durch zuständige Behörden oder sonstige Drittstellen entschieden.
- Ein Erfolg der Antragstellung, eine Kontoeröffnung, Visaerteilung, Wohnsitzanerkennung oder sonstige Statusentscheidung wird nicht garantiert.
- Das Mandat kann, sofern vereinbart, bereits erfüllt sein, wenn Vorbereitung, Dossier, Einreichungsreife oder Antragseinreichung gemäß Leistungsumfang hergestellt wurde.
- Komplexfälle mit mehreren Personen, Sonderkonstellationen, Familienbezug, Firmenbezug oder Statuswechsel können abweichend kalkuliert werden.
14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
- Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Schriftsätze oder Einreichungsunterlagen auf offensichtliche Fehler, soweit ihm dies zumutbar ist.
- Unterbleibt notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung, kann ekosphere Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und bis dahin entstandenen Aufwand abrechnen.
15. Fernabsatz / Leistungsbeginn / Verbraucherhinweis
- Werden Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Beginnt ekosphere auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsfristen mit der Leistung, kann eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt werden.
- Ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, Terminreservierungen oder individuell vorbereitete Unterlagen können im gesetzlich zulässigen Umfang anteilig vergütet werden.
16. Beanstandungen / Mängelanzeige / Freigaben
- Beanstandungen zu Rechnungen, Reports, Prüfergebnissen, Dossiers, Terminprotokollen oder Leistungsständen sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und konkret zu bezeichnen.
- Pauschale Beanstandungen ohne Benennung des Mangels oder des betroffenen Leistungsbestandteils genügen nicht.
- Zwischenstände, Entwürfe oder To-do-Logiken gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder auf ihrer Grundlage die weitere Arbeit fortsetzt, ohne in angemessener Frist klar zu widersprechen.
17. Haftung
- ekosphere haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ekosphere nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Übersetzern, Versicherern oder sonstigen Drittstellen, soweit ekosphere diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
- Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Vorteile, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
- Keine Haftung besteht, soweit Schäden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruhen.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Ergänzend gilt die auf den Websites veröffentlichte Datenschutzerklärung von ekosphere.
- Daten dürfen im erforderlichen Umfang an Behörden, Registerstellen, Banken, Notare, Übersetzer, Buchhalter, Projektpartner oder sonstige eingebundene Drittstellen weitergegeben werden, wenn dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe von Daten Dritter, insbesondere Familienangehöriger, Mitarbeiter oder Mitbeteiligter, berechtigt ist.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen ist, soweit rechtlich zulässig,
der Gerichtsstand Ulcinj, Montenegro, vereinbart. Es gilt das materielle Recht von Montenegro
unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.
20. PDV / Steuern
PDV steht für Porez na dodatu vrijednost / Mehrwertsteuer nach montenegrinischem Steuerrecht.
Soweit der reguläre Standardsatz anwendbar ist, beträgt die PDV nach aktueller Einordnung
21 %. Preis- und Honorarangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet,
zuzüglich der jeweils geltenden PDV.
21. Schweige- und Geheimhaltungspflicht
- Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
- Die Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Eine Offenlegung erfolgt nur mit Zustimmung, aufgrund gesetzlicher Pflicht oder soweit Informationen offenkundig nicht mehr vertraulich sind.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für den Auftraggeber hinsichtlich interner Prozesse, Preisblätter, Dossiers, Vertragslogiken und nicht öffentlich bestimmter Unternehmensinformationen von ekosphere.
22. Salvatorische Klausel / Auslegung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB definieren den allgemeinen Vertragsrahmen. Maßgeblich für das konkrete Mandat bleiben
individuell vereinbarte Leistungen, Angebote, Projektabsprachen, Freigaben und Rechnungen. Diese Seite ersetzt
keine anwaltliche, steuerliche oder behördliche Einzelfallprüfung.